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   OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17   

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OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17 (https://dejure.org/2020,13606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2020 - 2 LC 21/17 (https://dejure.org/2020,13606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 2 LC 21/17 (https://dejure.org/2020,13606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 117 KomVerfG ND; § 119 KomVerfG ND; § 58 Abs 1 Nr 10 KomVerfG ND; § 58 Abs 1 Nr 9 KomVerfG ND; § 58 KomVerfG ND; Art 3 GG; Art 20 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG; Art 4 Abs 3 GG; Art 7 Abs 4 GG
    Anerkannte Ersatzschule; Bescheidungsklage; Förderkonzept; Förderpraxis; Fördersatzung; freiwillige Förderung; freiwillige Leistungen; freiwillige Leistungsverwaltung; freiwillige Zuwendung für eine anerkannte Ersatzschule; Gestaltungsfreiheit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Sachkostenzuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sachkostenzuschuss für Schulen in freier Trägerschaft - Landkreis Emsland zur Neuentscheidung verpflichtet

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Mehr Klarheit bei Bezuschussung von Ersatzschulen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sachkostenzuschuss für Schulen in freier Trägerschaft - Landkreis Emsland zur Neuentscheidung verpflichtet - Förderpraxis des Landkreises verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 311
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Regelungsgegenstand, dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.6 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77, BVerfGE 124, 199 (220)).

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den eine Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfG, Urt. v. 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07 -, juris Rn. 64, BVerfGE 124, 199 (220); Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77; Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich danach aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben, wobei sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen umso mehr verschärfen, je weniger die Merkmale für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich den Merkmalen des besonderen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993 - 1 BvL 38/92 -, juris Rn. 42, BVerfGE 88, 87 (96); Beschl. v. 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07 -, juris Rn. 85 ff., BVerfGE 124, 199 (220)).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    aa) Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang hinsichtlich der Anforderungen an ein zulässiges Differenzierungsmerkmal unter Berücksichtigung der Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Privatschulfinanzierung (BVerfG, Urt. v. 8.4.1987 - 1 BvL 8/84 -, juris Rn 87; Beschl. v. 9.3.1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, juris Rn. 31 f.) darauf hingewiesen, dass der Beklagte eine Differenzierung dabei nicht nach dem Alter und dem Bestand der geförderten Schulen vornehmen kann.

    Besitzstandswahrung und Vertrauensschutz für bereits früher geförderte private Ersatzschulen sind kein hinreichender Grund, bisher nicht geförderte oder neu gegründete Ersatzschulen nicht oder erheblich geringer zu fördern (vgl. BVerfG, Urt. v. 8.4.1987 - 1 BvL 8/84 -, juris Rn. 102).

    dd) Dem Beklagten steht es auch frei, zukünftig ganz oder teilweise von einer direkten finanziellen Förderung abzusehen und sie durch ein System von Personal- und/oder Sachleistungen (z.B. durch Abstellen von Lehrerinnen und Lehrern - unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweiligen Schulträgers - oder durch Überlassung von Schulgebäuden, Sportplätzen und anderen Einrichtungen) zu ersetzen (vgl. zur Subventionierung privater Ersatzschulen in Hamburg, BVerfG, Urt. v. 8.4.1987 - 1 BvL 8/84 -, juris Rn. 87, BVerfGE 75, 40 ff.).

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Regelungsgegenstand, dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.6 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77, BVerfGE 124, 199 (220)).

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den eine Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfG, Urt. v. 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07 -, juris Rn. 64, BVerfGE 124, 199 (220); Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77; Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt dabei ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65; Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79 ff., BVerfGE 126, 400 (416)).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    Er gebietet wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - juris Rn 39 ff. u. Beschl. v. 6.7.2010 - 2 BvL 13/09 -, juris Rn 35 ff.).

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den eine Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfG, Urt. v. 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07 -, juris Rn. 64, BVerfGE 124, 199 (220); Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77; Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 10 ME 43/10

    "Verdeckte" Schulträgerschaft für eine Realschule in freier Trägerschaft durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    Dagegen richtet sich die von dem Verwaltungsgericht zugelassene Berufung des Beklagten, zu deren Begründung er sein bisheriges Vorbringen wiederholt und zudem geltend macht, das Verwaltungsgericht setze sich mit seiner Entscheidung in Widerspruch zu der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Februar 2011 (- 10 ME 43/10 -, juris).

    Der im Staatsrecht entwickelte, auf das Verhältnis kommunaler Organe untereinander und auf das Verhältnis zwischen Landkreis und Mitgliedsgemeinden/Samtgemeinden übertragbare Grundsatz der Organtreue verpflichtet die Organe bzw. den Landkreis und seine Mitgliedsgemeinden/Samtgemeinden, sich so zu verhalten, dass die jeweils anderen ihre Zuständigkeit ordnungsgemäß wahrnehmen können, also bei der Ausübung von Organkompetenzen von Rechts wegen auf die Kompetenzen anderer Organe Rücksicht zu nehmen (NdsOVG, Beschl. v. 8.2.2011 - 10 ME 43/10 -, juris Rn.18; Beschl. v. 10.2.2011 - 10 LA 44/10 -, n.v.; OVG NRW, Beschl. v. 19.3.2004 -15 B 522/04 -, juris Rn 36, NVwZ-RR 2004, 519).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    Er gebietet wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - juris Rn 39 ff. u. Beschl. v. 6.7.2010 - 2 BvL 13/09 -, juris Rn 35 ff.).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    Dieser gebietet dem Zuwendungsgeber die Erstellung eines gleichheitsgerechten Verteilungsprogramms und begründet zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, nach dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn 20 m.w.N., BVerwGE 104, 220 ff.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt dabei ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65; Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79 ff., BVerfGE 126, 400 (416)).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich danach aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben, wobei sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen umso mehr verschärfen, je weniger die Merkmale für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich den Merkmalen des besonderen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993 - 1 BvL 38/92 -, juris Rn. 42, BVerfGE 88, 87 (96); Beschl. v. 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07 -, juris Rn. 85 ff., BVerfGE 124, 199 (220)).
  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
    Damit liegt die Konzentration zugleich im eigenen Interesse des Beklagten, da sie ihn als Schulträger bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Vorhaltung des notwendigen Schulangebots und der erforderlichen Schulanlagen (§ 101 Abs. 1 NSchG) entlastet (vgl. im Übrigen auch zur sog. Landeskinderklausel BVerfG, Beschl. v. 23.11.2004 - 1 BvL 6/99 -, juris Rn. 56 f.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - 15 B 522/04

    Anforderungen und Wirkung eines Bürgerbegehrens

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 203/20

    Dürrehilfe; Gleichheitssatz

    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Subventionsgeber nicht nur ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen, sondern überdies begründet er zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, entsprechend dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 10 LC 204/20

    Cashflow; Dürrebeihilfe; Grassilage; Grünland; Ökobetriebe

    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Subventionsgeber nicht nur ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen, sondern überdies begründet er zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, entsprechend dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2022 - 10 LC 151/20

    Eigenverbrauch; Futtermittel; Grundfutter, selbstverbrauchtes; Teilfläche,

    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Subventionsgeber nicht nur ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen, sondern überdies begründet er zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, entsprechend dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 10 LB 112/21

    Buchung; Buchungskonto; Einlage; Entnahme; Jahresabschluss; Konto, privates;

    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Subventionsgeber nicht nur ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen, sondern überdies begründet er zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, entsprechend dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 251/20

    Dürrebeihilfe; Einkünfte; Kommanditgesellschaft; Komplementär;

    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Subventionsgeber nicht nur ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen, sondern überdies begründet er zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, entsprechend dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2020 - 10 LA 38/20

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Gleichheitsgrundsatz; Gleichheitssatz; Kirchensteuer;

    Denn Art. 3 Abs. 1 GG bindet den jeweiligen Hoheitsträger nur hinsichtlich seines eigenen Kompetenzbereichs und gestattet keinen Vergleich zwischen verschiedenen Hoheitsträgern (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.05.2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 61, Senatsurteil vom 21.08.2018 - 10 KN 10/18 -, juris Rn. 77 m.w.N.; Epping, Grundrechte, 8. Auflage 2019, Rn. 793).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 10 LC 64/21

    Buchabschluss; Buchführungsunterlagen

    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Subventionsgeber insoweit nicht nur ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen, sondern überdies begründet er zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, entsprechend dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2022 - 1 L 124/19

    Gewährung einer Zuwendung für eine Musikschule; Anstellung von Lehrkräften

    Der Bescheid des Beklagten vom 10. Januar 2017 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihrem Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung, das in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG auch für die Klägerin als juristische Person des Privatrechts gilt (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - II ZB 13/19 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2022 - 1 L 125/19

    Verpflichtung zur Neubescheidung eines Antrags auf Gewährung von Zuwendung nach

    Der Bescheid des Beklagten vom 15. Dezember 2017 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihrem Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung, das in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG auch für die Klägerin als juristische Person des Privatrechts gilt (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - II ZB 13/19 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2022 - 1 L 126/19

    Verpflichtung zur Neubescheidung eines Antrags auf Gewährung einer Zuwendung nach

    Der Bescheid des Beklagten vom 15. August 2018 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihrem Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung, das in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG auch für die Klägerin als juristische Person des Privatrechts gilt (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 2 LC 21/17 -, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - II ZB 13/19 -, juris Rn. 13).
  • VG Braunschweig, 15.12.2020 - 1 B 236/20

    Arbeitnehmer; Arbeitnehmerin; Beanstandung; Einstellung; Erforderlichkeit;

  • VG Halle, 14.07.2023 - 3 A 205/20

    Dürrehilfe 2018 - Prosperitätsgrenze

  • VG Greifswald, 28.09.2022 - 4 A 319/19

    Erteilung eines Bootszeugnisses - weite Auslegung des Begiffs des Sportboots

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